Schützling, Friedrichstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen

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Bedingungen zur Leihbabyschale

Leihbabyschale – unsere Bedingungen im Überblick

Wir stellen werdenden Eltern ab der 35. Schwangerschaftswoche (vier Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) kostenfrei eine Babyschale zur Verfügung. Für die Ausleihe ist eine Kaution in Höhe von 50 € zu hinterlegen.

Nach der Geburt verpflichten sich die Eltern, innerhalb von zwei Wochen nach dem Entbindungstermin einen Termin zur Babyschalenberatung mit dem Kind zu buchen. Sollte dies z. B. durch einen längeren Krankenhausaufenthalt, eine späte Entbindung oder Komplikationen nach der Geburt nicht möglich sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung.

Wichtig:
Ohne Rückmeldung oder Terminbuchung verlängert sich die Leihdauer nicht automatisch. In diesem Fall entsteht ein kostenpflichtiger Verzug in Höhe von 35 € pro Woche.

Wenn Sie keine Babyschale bei uns erwerben, wird die Leihgabe automatisch in eine kostenpflichtige Miete umgewandelt. Auch hier berechnen wir 35 € pro angefangene Woche.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Schäden, Unfälle oder Stürze, bei denen die Babyschale betroffen ist, müssen uns unverzüglich gemeldet werden. Nur so können wir einen sicheren Austausch gewährleisten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Leihnehmer.

  • Bei starkem Rauchgeruch oder Tierhaaren behalten wir uns das Recht vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 € zu erheben.

  • Normale Gebrauchsspuren sind selbstverständlich abgegolten und führen zu keinen zusätzlichen Kosten.

Unser Ziel ist es, allen Familien sichere und gepflegte Babyschalen bereitzustellen – dafür danken wir für Ihre Mithilfe!

Brauchen Sie Hilfe?

Wir hoffen wir konnten Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise geben und würden uns freien Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.